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Was muss man für die C-Ausbildung bereits können?
In einem etwa 10 Minuten dauernden Test, der Ihre grundsätzliche Eignung nachweisen soll und an den sich meist noch ein Gespräch anschliesst, werden folgende Anforderungen gestellt: 1. Klavierspiel: zwei Stücke im Schwierigkeitsgrad der zweistimmigen Inventionen von J.S. Bach und der leichten Sonaten (Sonatinen) der Wiener Klassik; 2. Gehör: Hören und Singen von Intervallen, Unterscheiden von Dur- und Moll-Dreiklängen, Nachklatschen von Rhythmen; 3. Singstimme; Vortrag eines Kirchen- oder Volksliedes eigener Wahl; 4. Theorie: Grundkenntnisse. Keine Angst: Es geht hier wirklich nur um einfache Aufgaben! Über Ihre Aufgabe entscheidet der Bezirkskantor. Ein weiterer Bezirkskantor oder eine andere Fachkraft kann hinzugezogen werden.
Ihre Ausbildungszeit
Für Ihre Ausbildungszeit sind 2 oder (meist) 3 Jahre vorgesehen. Die C-Prüfung können Sie in zwei Teilen ablegen, wobei sich diese beiden Teile auf zwei hintereinanderfolgende Jahre erstrecken müssen. Sie machen also nach einem oder nach zwei Jahren Ihre 1. Teilprüfung. Selbstverständlich ist auch eine Gesamtprüfung möglich. Und: Falls die Voraussetzungen gegeben sind, können Sie sich sogar als Externe/r (über das zuständige Bezirkskantorat) bei den allgemeinen Terminen zur Prüfung anmelden. Die ersten sechs Monate Ihrer Ausbildung gelten als Probezeit. Sie kann verlängert werden. Der Bezirkskantor teilt Ihnen am Schluss der Probezeit seine Einschätzung zur Ausbildung mit. Bei ernsthaften Zweifeln am erfolgreichen Abschluss kann der Bezirkskantor - nach Absprache mit dem Amt für Kirchenmusik - Ihre Ausbildung beenden. Dies soll Ihnen aber nicht "Druck machen", sondern nur anzeigen, dass wir alle mit der Ausbildungszeit sorgsam umgehen. Sie können durch Ihre Lehrer ständig Ratschläge erhalten: Übe-Tipps, Hinweise zu einem der Fachgebiete, Schritte bei der Vorbereitung Ihrer ersten Gehversuche in einem Gottesdienst oder vor dem Chor usw. Für grundsätzliche Diskussionen Ihrer Ausbildungssituation sollten Sie nicht wertvolle Unterrichtszeit vergeuden, sondern die Sprechzeiten im Bezirkskantorat nutzen. Überhaupt werden Sie merken, dass während Ihrer Ausbildung eine Zusammenarbeit beginnt, die erfahrungsgemäss oft noch lange nach der C-Prüfung besteht.
Die einzelnen Fächer (s.o.) werden folgendermassen unterrichtet:
1. einzeln (Bezirkskantorat) - Orgelliteraturspiel, Liturgisches Orgelspiel; 2. in Gruppen (Bezirkskantorat) - Chorleitung, Tonsatz, Gehörbildung, Partiturspiel, Prüfungsvorbereitung/übrige Fächer; 3. Intensivkurse (zentral für alle) - Chorleitung, Singen und Sprechen, Liturgik, Gregorianik, Deutscher Liturgiegesang, Musikgeschichte; 4. projektweise (für mehrere Bezirkskantorate) - Orgelkunde Letzteres gilt vielerorts auch für Chorleitung und Chorische Stimmbildung. Im übrigen hängen die örtlichen Unterrichtsformen von der jeweiligen Klassensituation und anderen Gegebenheiten ab, z.B. von den Verkehrswegen.
Kosten: monatlich 40,- € (per Lastschrift)
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